Jazz&TheCity is not only a festival, it is an attitude towards life. It fills the Old Town of Salzburg with outstanding music, artists from around the world, and excited visitors. The financial support from Old Town business owners, the city and the state of Salzburg, as well as sponsors, makes it possible to put the festival on.
In order to maintain the diversity of concerts and the quality of artists, friends are needed who love the festival with their hearts and souls, and who support its continued development with a financial contribution. Jazz&TheCity needs you!
Sei ein F*riend und freu Dich auf…
Mitgliedsbeitrag p.a. € 150,-
U26 € 80,-
Sei ein F*an und freu Dich zusätzlich auf…
Mitgliedsbeitrag p.a. € 250,-
Sei ein F*reak und freu Dich darüber hinaus auf…
Mitgliedsbeitrag p.a. € 1.000,-
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, der Adresse, Ihrer Telefonnummer sowie Ihrem gewünschten Paket an office@salzburg-altstadt.at.
Club-Bedingungen Jazz&TheCity des Tourismusverbandes Salzburger Altstadt, Münzgasse 1, 5020 Salzburg. Der Tourismusverband Salzburger Altstadt ist Betreiber des Jazz&TheCity Clubs; die Mitglieder bestehen aus F*riends, F*ans und F*reaks.
Die Mitgliedschaft im Jazz&TheCity Club als F*riend, F*an oder F*reak kommt mit Annahme des Mitgliedschaftsantrages (Folder, Internetformular) durch den Tourismusverband Salzburger Altstadt zu Stande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass der Tourismusverband Salzburger Altstadt z.B. durch ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Antrages zu erkennen gibt, dass der Tourismusverband Salzburger Altstadt den Antrag annimmt. Eine bloße Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Der Mitgliedschaftszeitraum läuft je vom 01.10. bis 30.09. (Folgejahr) eines jeden Jahres. Die Mitgliedschaft wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen, wobei sich die Mitgliedschaft automatisch per 01.10. um ein weiteres Jahr verlängert, sofern diese nicht unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Tourismusverband Salzburger Altstadt verpflichtet sich, Konsument:innen vor Beginn dieser Kündigungsfrist auf diese Kündigungsmöglichkeit unter Hinweis der sonstigen Vertragsverlängerung hinzuweisen.
Die Mitgliedschaftsbeiträge sind jährlich im Vorhinein mit Rechnungslegung fällig; zahlbar binnen 7 Tagen. Preise verstehen sich inkl. Abgaben und Gebühren. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht.
Die Club-Benefits ergeben sich aus der jeweils aktuellen Mitgliedschaftsbeschreibung für F*riends, F*ans und F*reaks.
Sofern im Rahmen eines Mitgliedschaftszeitraumes keine Jazz&TheCity Veranstaltungen stattfinden, werden die Mitgliedschaftsbeiträge für diesen Mitgliedschaftszeitraum zurückerstattet, wobei allerdings bereits für Jazz&TheCity verwendete Beträge anteilig davon in Abzug gebracht werden.
Schadenersatzansprüche des Jazz&TheCity-Mitglieds sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Tourismusverbandes Salzburger Altstadt beruhen. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Widerrufsrecht. Konsument:innen haben im Fernabsatz das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsabschluss.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsument:innen die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsument:innen den Tourismusverband (Tourismusverband Salzburger Altstadt, Münzgasse 1, 5020 Salzburg, 0662 0662845453, office@salzburg-altstadt.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs bei Dienstleistungen. Tritt der/die Konsument:in im Falle der begonnenen Vertragserfüllung durch den Tourismusverband von einem Dienstleistungsvertrag zurück, so ist der Tourismusverband berechtigt, dem/der Konsument:in einen, im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßigen und der vom Tourismusverband bereits erbrachten Leistung bis zum Rücktritt entsprechenden Betrag zu verrechnen.
Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.