Kriterienkatalog

zur Förderung von Altstadtfesten

Laut der aktuellen Fördervereinbarung mit der Stadt Salzburg, stellt der Altstadtverband den Gastronominnen und Gastronomen, Gewerbetreibenden und Organisationskomitees im Verbandsgebiet jährlich einen Betrag zur Verfügung, mit dem Straßen- und Stadtteilfeste organisiert, beworben und veranstaltet werden können. Förderungswürdige Veranstaltungen müssen die Vorgaben des Kriterienkatalogs erfüllen. Die Einreichung des Förderantrages hat bis zum 31. März des jeweiligen Veranstaltungsjahres bei der Geschäftsführung des Altstadtverbands zu erfolgen. 

Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte bis spätestens 31. März des jeweiligen Veranstaltungsjahres an office@salzburg-altstadt.at.